AETAS GmbH
Kanzlei für Betriebsrentenrecht und gesetzliches Rentenrecht
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Hinzuverdienstgrenze 2023

Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für Versicherte, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Altersrente beziehen, wurde im Zuge der COVID-19-Pandemie für die Kalenderjahre 2020, 2021 und 2022 erheblich erhöht. Ab dem Kalenderjahr 2023 fällt diese Hinzuverdienstgrenze für die vorgezogenen Altersrenten vollständig weg. Ein Hinzuverdienst führt demnach nicht mehr zur Kürzung dieser Altersrenten.

Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten werden ab 2023 angepasst. Bei dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente errechnet sich im Kalenderjahr 2023 eine Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 17.823,75 EUR. Bei dem Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente in Höhe von mindestens 35.647,50 EUR.

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