Mitarbeitererfolgsbeteiligung der LohrElement GmbH
Die Geschäftsführung der LohrElement GmbH (
www.lohrelement.de) suchte anlässlich des 25-jährigen Firmenjubiläums ein passendes Modell, um die Mitarbeiter am wachsenden Unternehmenserfolg zu beteiligen und somit deren Beitrag am Unternehmenserfolg zu würdigen.
Wir haben in einem mehrstufigen Beratungsprozess zunächst die Möglichkeiten der direkten Mitarbeiterbeteiligung, der betrieblichen Altersversorgung und der Lebensarbeitszeitkonten unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen, steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und langfristigen betriebswirtschaftlichen Effekte sowie der Mitarbeiterbindung herausgearbeitet und mit den Unternehmensverantwortlichen und dem Steuerberater des Unternehmens (
www.steuerbuero-menzel.de) analysiert. Nach Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile sowie der Unternehmensziele hat sich das Unternehmen für die Einführung einer variablen Mitarbeitererfolgsbeteiligung entschieden, welche in Lebensarbeitszeitkonten zur Finanzierung des Vorruhestandes eingezahlt werden. Die Höhe der jährlichen Einzahlung hängt vom Unternehmenserfolg, der Betriebszugehörigkeit und dem Beschäftigungsgrad ab.
Auftragsgemäß wurden auch mehrere Produktanbieter im Rahmen einer Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert und die Ergebnisse an den Unternehmenszielen orientiert gegenübergestellt.
Die rechtliche Umsetzung wurde mittels Erarbeitung einer individuellen Wertguthabenvereinbarung je Mitarbeiter gestaltet, welche die zusätzlichen Möglichkeiten der Einbringung von Resturlaubstagen und Überstunden durch Entgeltumwandlung unter Berücksichtigung des reibungslosen Betriebsablaufs vorsieht.
Die technische Abwicklung der jährlichen Einzahlungen erfolgt über das innovative IT-Portal des gewählten Anbieters.
Die Geschäftsführung des Unternehmens, Frau Stefanie Träger und Herr Klaus Roth, freuten sich mit der Einführung und Umsetzung der Mitarbeitererfolgsbeteiligung über einen weiteren Meilenstein in der Unternehmensgeschichte:
„Die Rückmeldungen und die Akzeptanz der Belegschaft haben uns bestärkt, einen innovativen und wichtigen Schritt gegen den Fachkräftemangel in der Zukunft zu leisten. Die Beratung und konzeptionelle Umsetzung erfolgte professionell durch die Kanzlei AETAS.“
Wechsel des Durchführungsweges der betrieblichen Altersversorgung des Waldorfschulverein Saar-Pfalz e.V.
Der Schulverein war durch die Erteilung von endgehaltsabhängigen Versorgungszusagen in eine bilanzielle Überschuldung geraten. Die Geschäftsführung und der Steuerberater der Einrichtung hatten sich an unsere Kanzlei mit der Bitte um Unterstützung gewandt.
Nach Prüfung der langfristigen Auswirkungen auf Bilanz, Betriebswirtschaft und Liquidität konnten wir in einer Betriebsversammlung darlegen, dass ohne einen Wechsel des Durchführungsweges für den Future-Service der Fortbestand der Arbeitsplätze erheblich gefährdet war. Die Lösung, der sich der Großteil der Mitarbeiter nicht verweigerte, sah zunächst den Verzicht der Anwartschaften im bisherigen System vor. Die „Gegenleistung“ war die Gewährung einer neuen beitragsorientierten Versorgungszusage, welche unter den Finanzierungsvorbehalt der Mittelzuwendung und deren Höhe durch das zuständige Kultusministerium gestellt wurde.
Die Geschäftsführung der Einrichtung, Frau Karin Schneider, über den Zeitraum der Umstrukturierungsphase:
„Ohne die professionelle Beratung der Kanzlei AETAS hätten uns die Transparenz und die Handlungsalternativen gefehlt, die Mitarbeiter vom notwendigen Eingriff zur Sicherung des Fortbestands des Waldorfschulvereins zu überzeugen. Der Vorstand und ich sind dankbar, stets auf die zuverlässigen Beratungsdienstleistungen der Kanzlei AETAS zurückgreifen zu können.“