Beratung / Gestaltungsoptionen
Möchten Sie die
Sozialversicherungsfreiheit oder die
Sozialversicherungspflicht Ihres Auftragsnehmers oder eines Mitarbeiters erwirken, dann zeigen wir Ihnen, welche Gestaltungsoptionen Sie haben.
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Die tatsächliche Ausgestaltung des konkreten Auftragsverhältnisses sowie die dem Auftragsverhältnis zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen sind maßgeblich für die Status-Entscheidung der Sozialversicherungsträger. Sie entscheiden letztendlich darüber, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt und ob Sie Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen.
Wir prüfen Entwürfe zu Gesellschaftsverträgen, Dienstverträgen, Rahmenverträgen, „freien Mitarbeiterverträgen“ und alle weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Wir beraten Sie, wie das konkrete Vertragsverhältnis ausgestaltet sein muss und worauf Sie bei der tatsächlichen Durchführung des Auftragsverhältnisses achten müssen, um eine Sozialversicherungspflicht auszulösen oder sie zu vermeiden, beispielsweise bei Einsatz folgender Berufsgruppen: EDV-Berater, Programmierer, Buchhalter, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Trainer/Übungsleiter, Sportler, Lehrer, Taxifahrer, Zeitungszusteller, Handelsvertreter, Hilfsarbeiter im Baugewerbe, Arbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, etc. Auch als Geschäftsführer, mitarbeitender Gesellschafter oder bei Mithilfe durch Familienangehörige in Ihrem Unternehmen können wir Ihnen helfen, durch „Gestaltung einen Status“ zu erwirken.
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Überprüfung
Sie sind mit einem Bescheid, der im Rahmen eines
Statusfeststellungsverfahrens, einer
Betriebsprüfung oder in einem anderen sozialverwaltungsrechtlichen Verfahren erlassen wurde, nicht einverstanden, dann überprüfen wir diese Entscheidung für Sie.
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Sie haben eine verbindliche Entscheidung eines Sozialversicherungsträgers über die Versicherungs- und/oder Beitragspflicht in der Kranken-, Pflege-, oder Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung oder in der Unfallversicherung erhalten und haben Einwände gegen diese Entscheidung oder Zweifel an der Richtigkeit der Beitragsrechnung und der festgesetzten Beitragshöhe. Dann können wir mit Ihnen klären, ob alle maßgeblichen Kriterien in der Entscheidung berücksichtigt wurden und für Sie verbindlich prüfen, ob die ergangenen Entscheidungen den gesetzlichen Vorgaben und der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Sollte eine Entscheidung fehlerhaft sein, unterstützen wir Sie in Ihren nächsten Schritten.
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Vertretung
Haben Sie die Absicht, die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Mitarbeitern, die für Sie tätig werden/sind, verbindlich klären zu lassen oder benötigen Sie gegen eine sozialversicherungsrechtliche Einordnung einschließlich einer evtl. Festsetzung von
Sozialversicherungsbeiträgen Unterstützung, dann vertreten wir Sie und wahren Ihre Interessen.
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Sie wollen Unternehmensaufgaben „outsourcen“ und durch externe Dienstleister bearbeiten lassen oder zeitintensive Aufgaben an externe Spezialisten auslagern oder sonstige geschäftliche Kooperationen eingehen, sind sich dabei aber nicht sicher, ob Sie für die Auftragnehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, dann können wir für Sie ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Clearingstelle) einleiten oder Sie alternativ im Rahmen einer Betriebsprüfung unterstützen, um eine verbindliche Status-Entscheidung zu erhalten.
Wurde Ihnen bereits über solch ein Auftragsverhältnis eine Status-Entscheidung angekündigt oder liegt Ihnen eine solche Entscheidung – evtl. mit der Aufforderung Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen – vor, dann treten wir für Ihre Interessen im Rahmen des sozialverwaltungsrechtlichen Anhörungs- oder Widerspruchsverfahrens und vor den Sozialgerichten ein. Als Rentenberater können wir Ihre Rechtsstreite bis zu den Landessozialgerichtren führen.
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